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Nebenkostenabrechnung: Frist berechnen

Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Für das Kalenderjahr 2025 ist das der 31. Dezember 2026. Hier siehst du auf den Tag genau, wie viel Zeit dir bleibt – und ob eine schon verschickte Abrechnung rechtzeitig war.

Frist berechnen

Die Rechnung läuft in deinem Browser – nichts wird gespeichert, kein Konto nötig.

Letzter Tag für den Zugang beim Mieter

Wird knapp

31.12.2026

Noch 86 Tage ab heute.

Es zählt der Tag, an dem die Abrechnung beim Mieter ankommt – nicht der Poststempel. Bis dahin kannst du eine Nachzahlung verlangen, danach nur noch ein Guthaben auszahlen.

Grundlage: zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB), heute ist der 06.10.2026. Keine Rechtsberatung.

So kommt die Frist zustande

Das Gesetz gibt dir zwölf Monate ab dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Endet dein Zeitraum am 31. Dezember, ist der 31. Dezember des Folgejahres der letzte Tag. Endet er am 30. Juni, ist es der 30. Juni des Folgejahres.

Entscheidend ist der Zugang beim Mieter, nicht das Datum auf dem Schreiben und nicht der Poststempel. Eine Abrechnung, die am 30. Dezember in den Briefkasten der Post fällt, aber erst am 2. Januar beim Mieter ankommt, ist zu spät. Wer auf den letzten Drücker ist, übergibt sie persönlich gegen Quittung oder wirft sie selbst ein – mit einem Zeugen.

Was nach Ablauf gilt

Nach dem Fristende kannst du keine Nachzahlung mehr verlangen. Ein Guthaben musst du dem Mieter trotzdem auszahlen; die Frist schützt nur ihn. Eine Ausnahme gibt es: Hast du die Verspätung nicht zu vertreten – etwa weil der Versorger seine Rechnung trotz Nachfrage nicht geschickt hat –, darfst du nachfordern, musst das aber zügig nachholen. Ob das in deinem Fall greift, klärt im Zweifel ein Mietrechtsanwalt oder der Haus-&-Grund-Verein.

Häufige Fragen

Mein Abrechnungszeitraum läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. Wann endet die Frist?

Zwölf Monate nach dem letzten Tag des Zeitraums, also am 30. Juni des Folgejahres. Trag oben einfach den 30.06. als Ende ein. Der Abrechnungszeitraum darf höchstens zwölf Monate lang sein, muss aber nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.

Was gilt bei einem Mieterwechsel mitten im Jahr?

Die Frist bleibt dieselbe: Sie richtet sich nach dem Ende des Abrechnungszeitraums, nicht nach dem Auszug. Du musst dem ausgezogenen Mieter also nicht sofort abrechnen, sondern darfst seinen Anteil in der regulären Jahresabrechnung ausweisen. Wie die Kosten tagesgenau geteilt werden, zeigt der Mieterwechselrechner.

Was, wenn der Mieter der Abrechnung widerspricht?

Der Mieter hat für Einwendungen ebenfalls zwölf Monate Zeit, gerechnet ab dem Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Danach kann er Fehler nur noch geltend machen, wenn er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Prüfe den Einwand sachlich und korrigiere, wo er zutrifft – eine Nachforderung aus der Korrektur ist aber nur innerhalb deiner eigenen Frist möglich.

Vermieterklar erinnert dich im September und zeigt die Frist bei jedem Objekt

Du trägst Belege und Vorauszahlungen ein, Vermieterklar rechnet tagesgenau, prüft die Pflichtangaben und schreibt die Abrechnung. Die Frist steht bei jedem Objekt – und im September kommt eine Erinnerung, bevor es knapp wird. Rechnen und Vorschau sind kostenlos.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung.