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Nebenkosten beim Mieterwechsel aufteilen

Zieht ein Mieter mitten im Abrechnungszeitraum aus, teilst du die zeitabhängigen Kosten nach Tagen: so viele Tage für den Vormieter, so viele für den Nachmieter – und stand die Wohnung dazwischen leer, bleibt dieser Anteil bei dir. Trag Zeitraum, Auszug, Einzug und deine Kostenarten ein; die Tabelle rechnet sofort mit.

Aufteilung berechnen

Für zeitabhängige Kosten wie Grundsteuer, Versicherung oder Müllabfuhr. Die Rechnung läuft in deinem Browser – nichts wird gespeichert.

Kostenarten mit Jahresbetrag

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365 Tage vom 01.01.2025 bis 31.12.2025

226 Tage
139 Tage
Vormieter bis 14.08.2025Nachmieter ab 15.08.2025
KostenartVormieter226 TageLeerstand0 TageNachmieter139 Tage
Grundsteuer260,05 €0,00 €159,95 €
Wasser/Abwasser421,04 €0,00 €258,96 €
Müllabfuhr191,95 €0,00 €118,05 €
Summe873,04 €0,00 €536,96 €

Der Leerstand bleibt bei dir als Vermieter. Verbrauchsabhängige Kosten – Heizung, Warmwasser, Wasser mit Zähler – gehören nicht in diese Aufteilung: Trenne sie nach der Zwischenablesung beim Auszug.

Tagesgenau: Der Auszugstag zählt zum Vormieter, der Einzugstag zum Nachmieter. Gerundet auf Cent, die Summe geht in jeder Zeile auf. Keine Rechtsberatung.

Welche Kosten so geteilt werden

Nach Tagen teilst du alles, was unabhängig vom Verbrauch anfällt: Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Müllabfuhr nach Pauschale, Hauswart, Allgemeinstrom, Gartenpflege, Schornsteinfeger. Diese Posten kosten jeden Tag gleich viel, egal wer wohnt.

Anders bei verbrauchsabhängigen Kosten: Heizung, Warmwasser und Wasser mit Wohnungszähler richten sich danach, wer wie viel verbraucht hat. Die trennst du nicht nach Tagen, sondern nach der Zwischenablesung am Auszugstag. Lies die Zählerstände gemeinsam mit dem ausziehenden Mieter ab und halte sie im Übergabeprotokoll fest – ohne diese Zahlen musst du später schätzen, und Schätzungen werden angegriffen.

Wer zahlt den Leerstand?

Du. Für Tage, an denen niemand gewohnt hat, kannst du keinem Mieter etwas berechnen – weder dem alten noch dem neuen. Der Rechner weist diesen Anteil deshalb als eigene Spalte aus, damit er in keiner der beiden Abrechnungen landet.

Häufige Fragen

Wem gehört der Tag des Wechsels?

Der Auszugstag zählt noch zum Vormieter, der Einzugstag schon zum Nachmieter. Üblich ist der Einzug am Folgetag; dann gibt es keinen Leerstand. Liegt der Einzug später, trägst du die Tage dazwischen selbst – kein Mieter zahlt für eine Zeit, in der er nicht gewohnt hat.

Muss ich dem Vormieter sofort nach dem Auszug abrechnen?

Nein. Die Frist richtet sich nach dem Ende des Abrechnungszeitraums, nicht nach dem Auszug: zwölf Monate danach. Du darfst also die Jahresrechnungen abwarten und dem Vormieter seinen Anteil mit der regulären Abrechnung schicken. Nur die Zwischenablesung der Zähler muss am Auszugstag passieren.

Nach Tagen oder nach Monaten teilen?

Nach Tagen. Das ist die übliche Praxis und am wenigsten angreifbar, sobald ein Mieter nachrechnet. Volle Monate sind nur dann in Ordnung, wenn der Mietvertrag das ausdrücklich so regelt. Dieser Rechner teilt tagesgenau und rundet je Zeile so, dass die Summe exakt aufgeht.

Vermieterklar macht daraus zwei Briefe – automatisch

Du trägst Auszug und Einzug ein, Vermieterklar teilt jede Kostenart tagesgenau, hält den Leerstand heraus und schreibt zwei fertige Abrechnungen: eine für den Vormieter, eine für den Nachmieter. Rechnen und Vorschau sind kostenlos.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Rechner gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung.