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CO₂-Kosten aufteilen: So berechnest du deinen Vermieteranteil

Seit dem 1. Januar 2023 zahlen Vermieter einen Teil der CO₂-Kosten selbst. Wie viel, hängt davon ab, wie energieeffizient das Gebäude ist: Je mehr CO₂ pro Quadratmeter ausgestoßen wird, desto größer ist dein Anteil. Geregelt ist das im Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Diese Seite erklärt die Berechnung in drei Schritten.

Wen betrifft das überhaupt?

Die Aufteilung gilt für Wohngebäude, die mit fossilen Brennstoffen beheizt werden – also Erdgas und Heizöl. Wenn du mit Fernwärme, einer Wärmepumpe oder Holzpellets heizt, greift die Regelung in der Regel nicht, und die Heizkosten werden wie gewohnt umgelegt.

Schritt 1: Die beiden Zahlen von der Rechnung ablesen

Brennstofflieferanten sind seit 2023 verpflichtet, zwei Angaben auszuweisen: die CO₂-Menge in Kilogramm und die darauf entfallenden CO₂-Kosten in Euro. Beide stehen auf deiner Gas- oder Heizölrechnung, meist im unteren Drittel.

Schritt 2: Ausstoß je Quadratmeter berechnen

Teile die CO₂-Menge des Jahres durch die Gesamtwohnfläche des Gebäudes:

CO₂-Menge (kg) ÷ Wohnfläche (m²) = kg CO₂ pro m² und Jahr

Beispiel: 3.000 kg CO₂ bei 100 m² Wohnfläche ergeben 30 kg pro m² und Jahr. Umfasst deine Abrechnung weniger als zwölf Monate, wird der Wert auf ein volles Jahr hochgerechnet.

Schritt 3: Stufe in der Tabelle nachschlagen

Das Gesetz kennt zehn Stufen. In unserem Beispiel mit 30 kg/m² liegt der Vermieteranteil bei 40 Prozent:

CO₂-Ausstoß (kg/m²·Jahr)Vermieter zahltMieter zahlt
unter 120 %100 %
12 bis unter 1710 %90 %
17 bis unter 2220 %80 %
22 bis unter 2730 %70 %
27 bis unter 3240 %60 %
32 bis unter 3750 %50 %
37 bis unter 4260 %40 %
42 bis unter 4770 %30 %
47 bis unter 5280 %20 %
ab 5295 %5 %

Die Logik dahinter: Ein gut gedämmtes Haus stößt wenig CO₂ aus – dann trägt der Mieter die Kosten, weil er sie durch sein Heizverhalten beeinflusst. Bei einem unsanierten Haus liegt die Ursache am Gebäude, also zahlt der Vermieter bis zu 95 Prozent.

Schritt 4: Betrag abziehen und ausweisen

Der Vermieteranteil wird von den Heizkosten abgezogen, bevor sie auf die Mieter verteilt werden. Wichtig: Nach § 7 CO2KostAufG musst du die Berechnung in der Abrechnung nachvollziehbar darlegen – also CO₂-Menge, CO₂-Kosten, den ermittelten Wert je Quadratmeter und den prozentualen Anteil angeben.

Vollständiges Beispiel: 620 € CO₂-Kosten, 3.000 kg CO₂, 100 m² Wohnfläche. Das ergibt 30 kg/m² und damit 40 Prozent Vermieteranteil = 248 €. Die restlichen 372 € fließen in die umlagefähigen Heizkosten.

Was passiert, wenn du es weglässt?

Fehlt die CO₂-Aufteilung, darf der Mieter die Heizkosten in der Abrechnung kürzen. Die Aufteilung nachträglich zu korrigieren ist möglich, macht aber Arbeit und wirkt unprofessionell – deshalb lohnt es sich, die beiden Zahlen gleich beim Erfassen der Heizkostenrechnung einzutragen.

Vermieterklar rechnet das automatisch

Du trägst CO₂-Kosten und CO₂-Menge von der Rechnung ein – die Stufe, dein Anteil und der Nachweis im Abrechnungsschreiben entstehen von selbst. Rechnen und Vorschau sind kostenlos.

Kostenlos ausprobieren

Stand: August 2026. Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung.